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Behinderter soll ins Heim, Fragen.. Behindertentestament etc.
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Hallo Kadue,
wir haben eine ähnliche Konstellation, daher kenne ich mich etwas aus, zumindest was das Erben angeht. Der Behinderte erhält nichts von dem Erbe, daher solltet ihr versuchen, dass soviel wie möglich jemand anders erhält.
Der Pflichtteil kann bei einem Kind nicht ausgeschlossen werden, aber wenn möglich sollte jemand anders als Erbe eingesetzt werden, soweit es eben möglich ist. Bei guten Familienverhältnissen kann man ja z.B. vereinbaren, dass jemand anders als Erbe eingesetzt wird (also z.B. ihr), das Erbe aber trotzdem für den Behinderten genutzt wird. Wenn er es selbst erben würde, hat er eben nichts davon.
Zusätzlich ist es sinnvoll, so früh wie möglich Dinge (insbesondere Immobilien) zu verschenken. Wenn bis zum Tod des Erblassers 10 Jahre vergangen sind, dann gehen die Geschenke nicht mehr in die Erbmasse ein - sonst allerdings schon. In Eurem Fall wäre es also sinnvoll (sehr gute Familienbeziehungen vorausgesetzt), dass der Ferienbungalow z.B. Dir geschenkt wird (so schnell wie möglich), bei der Übertragung aber z.B. ein lebenslanges (oder wie auch immer geartetes) Nutzungsrecht für Deine Großeltern vereinbart wird.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter. In der genauen Gestaltung wird kein Weg an einer Rechtsberatung vorbeiführen, aber mit diesen Hinweisen kommst Du hoffentlich mit den Überlegungen erstmal etwas weiter.
Viele Grüße
Andrea
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Zitat
Wenn bis zum Tod des Erblassers 10 Jahre vergangen sind, dann gehen die Geschenke nicht mehr in die Erbmasse ein - sonst allerdings schon.
Ja und nein.
Für jedes volle Jahr, dass seit der Schenkung vergangen sind, zählen 10% weniger zum Nachlass.
Wenn du also heuer die Wohnung überschrieben bekommen würdest, wäre dann 2019 nur noch 50% dem Nachlass zuzurechnen.ACHTUNG: Sollten deine Großeltern Kapitalbildende-Versicherungen haben (in unserem Fall war es eine LV, ob es für andere, wie Renten auch gilt, müsste man erfragen) werden zum Nachlass fiktiv dazu gezählt, wenn jemand enterbt ist.
Nichts anderes würdest du ja mit dem Testament machen.Ansonsten generell zum Erben:
http://www.familienratgeber.de/recht/behindertentestament.phpHast du das schon gelesen?
Wir haben hier in der Familie auch eher den Fall, bereits vor dem Tod verschenken, weil dann alles doch noch geordnetere Bahnen hat. Auch ohne Behinderung oder Krankheitsfall im Umfeld.
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Was wichtig wäre, dass das Thema Betreuer für den Onkel festgelegt wird. Wenn es ein direkter Verwandter (z.B. Schwester oder ihr) ist, könnte es aber auch sein, dass das vom Gericht abgelehnt wird und ein amtlicher Betreuer eingesetzt wird. Vielleicht habt ihr ja jemand vertrauenswürdigen in der Familie , der aber nicht auch gleich erbberechtigt ist, dann wäre dies ggf. einfacher durchzusetzen und man einigt sich dann ja i.d.R bei Fragen im Sinne des Mündels und der Familie. Bei der Festlegung könntet ihr evtl. auch eine Reihenfolge festlegen (so, wenn nicht A, dann B danach C...).
LG, Ninette
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Hm, als Betreuer komme wahrscheinlich als ehester ich in Frage, ggf. zusammen mit meiner Schwester (die aber mit sowas allein überfordert wäre... ich allerdings die nächsten Jahrzehnte noch oft umziehen werde und eher nicht in der Nähe des Onkels wäre, um dort nach dem Rechten zu schauen).
Warum sollte ein direkter Verwandter vom Gericht abgelehnt werden?
Ins Thema Behindertentestament habe ich mich schon etwas eingelesen, es kann ein Testamentsvollstrecker (ich?) eingesetzt werden, so dass er Vorerbe wäre. Kompliziert
Wie ist das mit den Heimkosten, worauf hat das Heim alles Anspruch? Wir hatten schonmal den Fall, dass derOnkel in Ferien war mit anderen Behinderten und mehr Geld zur Verfügung hatte als andere, dieses "mehr" wurde dann für die anderen mitverbraucht, angeblich sei das rechtens so. Oma hat nun Angst, dass alles, was mein Onkel "mehr" hat, für andere Heimbewohner mitverbraucht wird.
Das mit den Lebensversicherungen muss ich mal ansprechen, das weiss ich nicht.Guter Hinweis.
Meine O&O haben gespart für den Onkel, nun überlegen wir, dass ICH ein Konto anlege für dieses Geld, das in bar einzahle (damit es nicht nachverfolgt werden kann) und O+O volle Kontovollmacht haben, so dass sie natürlich darüber verfügen können, es aber vor Zugriffen gesichert ist. Ist das eine sinnvolle Idee?
Im Moment bin ich auch noch völlig überfordert mit der Thematik....
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Warum sollte ein direkter Verwandter vom Gericht abgelehnt werden?
Warum ist eine gute Frage, ist einer Bekannten meiner Mutter so passiert in einer ähnlichen Situation, wo dann ein amtlicher Betreuer eingesetzt wurde, wohl mit der Begründung dass die Familie zum eigenen Nutzen mit dem Geld wirtschaften könnte... Und ob dann die Entscheidungen, die dann der Betreuer getroffen hat, immer so zugunsten des Betroffenen waren, lass ich jetzt mal unkommentiert.
Meine O&O haben gespart für den Onkel, nun überlegen wir, dass ICH ein Konto anlege für dieses Geld, das in bar einzahle (damit es nicht nachverfolgt werden kann) und O+O volle Kontovollmacht haben, so dass sie natürlich darüber verfügen können, es aber vor Zugriffen gesichert ist. Ist das eine sinnvolle Idee?
Klingt erst mal gut. Die Fragen sind ist, wie kommt das Geld zu Euch, ohne dass es zurückgefordert/für Euch auf das Erbe angerechnet werden könnte... Wie sieht es mit Schenkungssteuer aus, wollt ihr innerfamiliär das ganze vertraglich absichern?
Ich würde Euch raten, mal eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbschaftsrecht zu machen, der könnte Euch dann für Eure Konstellation sinnvolle Möglichkeiten aufzeigen. Eine Erstberatung dürfte auch nicht so teuer sein (vor 5 Jahren waren das glaube ich noch ca. 150 €)
LG, Ninette
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Also erstens krallt sich nicht das Heim das Erbe sondern der Steuerzahler soll in Form von Sozialhilfe für ihn aufkommen. Um das zu erreichen wird das mögliche Erbe an die anderen Kinder vererbt und er bekommt de Pflichtteil.
Es ist nicht rechtens wenn das Geld von dem behinderten Sohn an andere Bewohner des Heimes verteilt wird.
Sofern sich die Eltern noch immer um dem Sohn im Heim kümmern, gibt es weiter Kindergeld. Bei der Sozialhilfe wird es jedoch als Einkommen des Kindes angerechnet.
Gerichte wählen sehr gerne Verwandte als Betreuer. Die werden nur bei Interessenskonflikt in einer Sache abgelehnt und für die eine Sache ggf. ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Was meinst Du damit, dass das Geld für den Onkel nicht nachverfolgt werden soll?
Shenja -
Gerichte wählen sehr gerne Verwandte als Betreuer. Die werden nur bei Interessenskonflikt in einer Sache abgelehnt und für die eine Sache ggf. ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Das kann ich so bestätigen. Wenn Verwandte da sind, die zur Übernahme der Betreuung bereit sind, werden die in der Regel auch genommen. Alles andere sind eher Ausnahmefälle. (Wobei die Betreuerbestellung rein rechtlich mit dem Wechsel ins Heim eigentlich nichts zu tun hat. Aber vielleicht praktisch, wenn ein rechtlicher Betreuer bisher nicht gebracht wurde, weil die Familie alles "einfach so" für den Onkel erledigt hat.)
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Die Heimkosten werden bei der Eingliederungshilfe der Stadt beantragt, wo der jetzige Wohnort ist. Sollte kein Vermögen über 2600 Euro vorhanden sein, werden die Kosten übernommen. Das Pflegegeld wird wahrscheinlich an den Träger der Sozialhilfe übergeleitet und auf die Heimkosten angerechnet.
Das Amt wird auch versuchen das Kindergeld überleiten zu lassen. Wenn aber gegenüber der Familienkasse glaubhaft geltend gemacht werden kann, dass das Kindergeld gebraucht wird, z.B. wenn der Sohn über das Wochenende nach Hause geholt wird, o.ä. dann kann das Kindergeld bei der Familie verbleiben.
Der Sohn hat Anspruch auf einen monatlichen Barbetrag von derzeit 105,57 Euro abzgl. des Werkstattlohn, der anteilig angerechnet wird. Zudem hat er 1x jährlich Anspruch auf Bekleidungsgeld in Höhe von derzeit 277 Euro...
Sollte er vom Heim nicht selbständig in die Werkstatt kommen, hat er Anspruch auf einen Fahrdienst.
Vielleicht hilft das ein wenig
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Der Barbetrag beträgt tatsächlich 105,57 €.
Bzgl. Bekleidungsgeld arbeitet jeder Träger unterschiedlich. Bei uns gibt es kein festes Bekleidungsgeld, sondern es muss ein Antrag bzgl. anzuschaffenden Kleidung gestellt werden und dann gibt es pro Kleidungsstück Festpreise.
Ob das Pflegegeld der Pflegekasse auf den Sozialhilfeträger übergeleitet wird, ist auch von Träger zu Träger unterschiedlich.
Wenn er vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen werden soll, wird er wohl nicht mehr in eine Werkstatt gehen, somit fällt das Geld auch weg.
Ob der Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist, ist auch unterschiedlich geregelt. Bei uns sind die örtlichen bzw. der Kreis auch für unter 65 jährige zuständig und nicht der Träger der Eingliederungshilfe - zumal es sich bei Hilfe zur Pflege nicht um Eingliederungshilfe handelt.
Kindergeld gibt es generell nur noch, wenn die Familie sich kümmert, ansonsten wird es eh eingestellt. Die Frage wäre dabei zu klären unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld bei der Familie bleiben kann. In der Regel ist es für die Heimpflegekosten einzusetzen.
shenja -
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Ich hatte es so verstanden, dass er in ein Heim der Eingliederungshilfe kommen soll und nicht in ein Pflegeheim. Für jemanden der werkstattfähig ist, wäre das zu wünschen ;). Dann könnte er auch weiterhin die Werkstatt besuchen.
Das es solch länderspezifische Unterschiede gibt, ist interessant. Da kann sich Berlin einiges abschauen. Wobei das die Kuh nicht mehr fett macht, wenn man unser Großprojekt sieht und welche Gelder dort hinein gesteckt werden
Wir haben oft den Fall, dass die Eltern 1x monatlich über´s Wochenende die Kinder zu sich nehmen, oder ihnen ab und zu Dinge kaufen, die sie dann über´s Kindergeld finanzieren. Das reicht der Familienkasse bei uns aus, um die Überleitung abzulehnen.
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Danke für eure Hilfe. Da sind auf jeden Fall schon gute Infos dabei.
Er soll weiterhin in die Werkstatt, nur eben in so ein betreutes Wohnheim für Behinderte.
Wow, abzüglich Werkstattlohn bleibt ihm ja wirklich kaum noch Geld. Er ist sehr starker Raucher, ausser Rauchen und Kaffee hat er KEINE Interessen, wie soll das finanziert werden? Dass er da nicht mehr so viel schmöken kann wie jetzt, denke ich mir, aber da ist dann auch keiner, der ihm, wie momentan, die Ziggies zuteilt, so dass zu befürchten ist, dass er unkontrolliert quarzen kann - das werden dann gut mal 4 Schachteln am Tag...
Wegen der Testamentssache etc. habe ich am Montag meinen Chef angesprochen, ich arbeite in einer großen Rechts- und Wirtschaftsberatungskanzlei, da haben wir Fachanwälte für alles, er setzt sich nächste Woche mit mir zusammen und einem Kollegen für Erbrecht, speziell diese Behindertensache. Toller Chef
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Betreutes Wohnheim also. Das ist natürlich kein Pflegeheim in diesem Sinne. Da bin ich dann ehrlich gesagt raus. Ich arbeite im Bereich Hilfe zur Pflege.
Bei ihm wird es sich dann wirklich um Eingliederungshilfe gehen. Da ist bei uns der Landschaftsverband zuständig.
Wobei es auch direktes ambulantes Wohnen inkl. Werkstatt für Behinderte gibt. Da wird aber wieder anders gerechnet.
Was es direkt für Möglichkeiten für Deinen Onkel gibt, da solltest Du mal direkt mit dem Sozialhilfeträger - egal mit welchem, da Dich alle beraten müssen -sprechen. Selbst wenn sie nix leisten können, so können sie wenigstens beraten. Hier wird vieles unterschiedlich geregelt. Mal sind Kommunen, mal Kreise oder auch mal Landschaftsverbände zuständig. Es komnt darauf an wer was wohin delegiert hat.Bzgl. des rauchens, dass wird keinen Sozialhilfeträger interessieren. Es geht darum notwendigen Bedarf zu decken und nicht um mehr - so hart es auch ist.
shenja
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