Verlobt aber noch verheiratet?

  • Hallo zusammen,

    ich war 10 Jahre in einer im Nachhinein fürchterlichen Beziehung. Vor knapp einem Jahr habe ich dann jemanden kennengelernt, der mir die Augen geöffnet hat. Ich fühle mich das erste Mal in meinem Leben wirklich wertgeschätzt und habe mich Hals über Kopf in ihn verliebt. Er hat mir geholfen, aus meiner alten Ehe herauszukommen, wir sind zusammengezogen. Ich bin von ihm schwanger und alles ist wie im siebenten Himmel. Wirklich, ich bin so unendlich glücklich. Nun hat er mir vor zwei Wochen einen Antrag gemacht und ich habe natürlich Ja gesagt. Nur bin ich ja eigentlich noch verheiratet. Darf ich mich dann überhaupt neu verloben? Und eigentlich würden wir gern so bald wie möglich heiraten. Aber das geht definitiv nicht ohne Scheidung vorher, habe ich gelesen. Kann ich die Scheidung dadurch irgendwie schneller durch bekommen? Das Trennungsjahr würde noch ein paar Monate gehen, kann ich das nicht vielleicht abkürzen? Es ist doch offensichtlich, dass wir nicht mehr zusammenfinden werden. Wie sind jetzt die nächsten Schritte, weiß das jemand?

  • Hallo, es freut mich zu hören, dass du nach deiner ersten Ehe jetzt so glücklich mit deinem neuen Partner bist. Leider muss ich dir mitteilen, dass eine Verlobung, während man noch verheiratet ist, nicht gültig ist. Sie ist sogar sittenwidrig, da Mehrfachehen in Deutschland unter Strafe stehen. Um eine rechtskräftige Verlobung einzugehen, muss man in der Lage sein, die versprochene Ehe zu vollziehen. Dafür müsstest du dich erst von deinem jetzigen Ehemann scheiden lassen. Wichtig ist, dass du das Trennungsjahr nicht verkürzen oder umgehen kannst. Dabei ist es irrelevant, dass ihr offensichtlich gar nicht mehr zusammen seid. In einigen Ausnahmefällen von besonderer Härte wird eine Verkürzung des Trennungsjahrs teilweise zugelassen. In deinem Fall liegt dies aber nicht vor, da du ja nur deinen neuen Partner schnellstmöglich heiraten möchtest. Was ich dir allerdings empfehlen kann, wäre eine Online Scheidung. Die geht mit Abstand am schnellsten und unkompliziertesten. So bist du ganz schnell wieder unverheiratet und kannst deine neue Verlobung eingehen. Alles Gute!


    Franz

  • Hallo liebe dreamingxx,

    wenn ihr verliebt seid, könnt Ihr Euch auch verloben in meinen Augen. Ob das "sitten-komform" ist, ist wieder eine andere Sache. Prinzipiell ist die Verlobung ja privat. Sofern ich weiß gehört zu einer Scheidung auch ein Trennungsjahr. Generell darfst du in dieser Phase auch rechtlich nicht heiraten. Sprich du musst das Trennungsjahr hinter dich bringen. Aber wenn dein neuer Partner dich liebt, wird er dich auch begleiten in dieser nicht so angenehmen Phase.

    Ihr müsst auch bedenken, dass das Kind, dass auf die Welt kommt zunächst deinen Namen tragen wird (falls du als Mutter nichts anderes angibst).
    Aber auch das ist nicht tragisch. Man müsste in diesem Fall eine Namensabtretung machen und mit deinem neuem Partner einen Antrag stellen auf die Namensänderung.

  • Ähm, Dir ist aber schon klar, dass - nach deutschem Recht - der Mann als Vater gilt, der NOCH der Ehemann ist, wenn das Kind vor Scheidung und neuer Ehe auf die Welt kommt!?

    § 1592 Abs. 1 BGB

    § 1592
    Vaterschaft

    Vater eines Kindes ist der Mann,

    1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

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