Namensänderung im Grundbuch notwendig?

  • Habt ihr nach der Namensänderung im Grundbuch Euren Mädchennamen in den Familiennamen ändern lassen?


    Wir haben jetzt 2 verschiedene Auskünfte:


    - die Notarin sagt es sei nicht notwendig und eigentlich unüblich - die Namensänderungsurkunde reiche völlig aus um die Personenidentität festzustellen


    - die Bank sagt sie möchte gerne dass unser Familiennamen drinsteht ...


    Das kostet natürlich alles wieder eine Gebühr und so wie ich die letzten Rechnungen vom Grundbuchamt, Notar etc durchsehe wird die sicher nicht billig ...


    Weiß jemand von Euch Bescheid?

  • Also, ich weiß es jetzt nicht genau, nehme aber an, dass die Notarin Recht hat, denn die wird solche Fälle ja öfter haben.


    Die Banken verlangen aber oftmals Sachen, die rechtlich nicht vorgeschrieben sind, von daher würde ich der Bank sagen, dass Ihr die Auskunft habt, dies sei nicht notwendig. Wenn sie sich quer stellen, dann sag Ihnen, sie mögen doch bitte mal ihren Hausjuristen um Rat fragen (der weiß das bestimmt nicht auf Anhieb ;)).

  • Oh, das habe ich jetzt erst gelesen... Sorry für die verspätete Antwort:


    Die Notarin hat Recht. Die Banken haben manchmal ganz besondere Vorstellungen davon, was die gerne hätten. Du musst den Namen nicht ändern lassen. Es würde aber spätere Rechtsgeschäfte erheblich erleichtern (das ist wohl der Grund, weshalb die Bank die Änderung haben möchte).


    Da es sich hier nur um eine Namensänderung handelt und nicht um die Änderung von Rechtsverhältnissen, dürfte die Änderung nicht kostenpflichtig sein (da fragst Du aber am Besten beim Grundbuchamt nach). Es reicht ein Antrag auf die Namensänderung mit der Kopie der Heiratsurkunde. Wenn Du eine Abschrift der Änderung benötigst, kommen natürlich diese Kosten auf Dich zu.

  • Vielen Dank. Ich habe nachgefragt, die reine Änderung kostet hier "nur" 10 Euro. Aber ein richtiger Auszug aus dem Grundbuch ist weitaus teurer- ich hab aber vergessen zu fragen wieviel.


    Ich werd jetzt der Bank erstmal schreiben dass das laut Notarin nicht notwendig ist und dann sehen wir weiter.

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