Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes und hoffe auf Tipps von betroffenen Eltern / Kindern / Sachkundigen.
Es geht um Kindergeld für mich. Im Januar 2006 habe ich meine Diplomarbeit abgeschlossen und sofort danach mit der Promotion begonnen. Ab Mai 2006 erhielt ich dann ein Promotionsstipendium. Ebenfalls im Mai 2006 wurde ich 25 Jahre alt. Bis Mai habe ich bzw. haben meine Eltern auch noch Kindergeld erhalten.
Dieses Kindergeld fordert die Kindergeldkasse nun zurück mit der Begründung, dass ich im Kalenderjahr 2006 über dem Freibetrag für Einkünfte und Bezüge i.H.v. 7680,00 Euro lag.
Das Stipendium wurde insgesamt von der Kindergeldkasse um einen Pauschalbetrag i.H.v. 180 Euro gekürzt ("Kostenpauschale"). Nun habe ich jedoch im Bundeskindergeldgesetz und Einkommensteuergesetz den Satz gefunden, dass die Einkünfte und Bezüge zu kürzen sind, "soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist.".
Diese Formulierung finde ich ja mehr als schwammig. Was ist denn bitte notwendig oder angemessen im Sinne meiner Ausbildung?
Ich habe nun schon im Internet herumgesucht, aber leider finde ich nichts wirklich Verbindliches. In Foren wird des öfteren geschrieben, dass bspw. Krankenversicherungsbeiträge solche Kosten sind. Wenn dem so wäre, wäre ich bereits unter dem Freibetrag und müsste mir keine Sorgen mehr machen... Aber ich suche noch etwas Zitierbares für den Widerspruch, wo steht, was genau mit solchen Kosten gemeint ist. Ich wage ja fast nicht zu hoffen, aber vielleicht kann mir jemand von Euch helfen?
Vielen Dank und liebe Grüße