Ja, auch AG sollten Paragraphen zu Ende lesen
Denn gleich der nächste Satz sagt es:
ZitatNicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen.
Der letztes Satz von Absatz 1 schreibt dann dazu so schön:
ZitatIst danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.